
Ihr erster Termin
Bitte kommen Sie zu Ihrem ersten Termin 5-10 Minuten früher und bringen Sie folgende Dinge mit
Die Heilmittelverordnung
Ihre Versichertenkarte
Bargeld für die Zuzahlung (bei Kassenrezepten)
Ein großes und ein mittleres Handtuch
Bequeme Kleidung (Ggf. kurze Sporthose für Untersuchung und Behandlung von Hüfte, Knie- oder Fuß. Ggf. ärmelfreies Top für die Behandlung des Nackens/der Schulter)
Sportschuhe oder rutschfeste Socken
Unterlagen, wie zusätzliche Röntgen/MRT-Befunde auf Papier oder CD, und dazugehörige Befunde des Radiologen, sofern vorhanden.
Terminabsagen
Eine Absage sollte nur in dringenden Fällen bis spätestens jedoch 24 Stunden vor der Behandlung erfolgen.
Bitte beachten Sie deshalb, dass unentschuldigt nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine privat in Höhe der Vergütungsregelung in Rechnung gestellt werden.
Bei Krankheitssymptomen, wie Husten, Fieber, Halsschmerzen und Schnupfen sagen Sie Ihren Termin bitte rechtzeitig ab.
Behandlunsgbeginn bei Kassenrezepten
Die Behandlung muss innerhalb 28 Tage nach dem Ausstellungsdatum ihrer Heilmittelverordnung begonnen werden.
Ist auf dem Rezept „dringlicher Behandlungsbedarf“ angekreuzt, muss die Behandlung innerhalb 14 Tage begonnen werden.
Prüfpflicht
Es kann leider keine Behandlung stattfinden, wenn das Rezept falsch ausgestellt ist. Darum benötigen wir Ihr Rezept vor Ihrer ersten Behandlung, um das Rezept zu prüfen und ggf. noch Änderungen zu veranlassen.
Aus diesem Grund senden Sie uns bitte Ihr Rezept vorab per E- Mail oder werfen es uns in den Briefkasten.